Die Landeshauptstadt Schwerin finalisierte im Jahr 2021 ein Elektromobilitätskonzept, für das eine Förderung durch das BMDV in Höhe von 80% zur Verfügung gestellt wurde. Neben dem im Folgenden geschilderten Schwerpunkt der Elektrifizierung des kommunalen Fuhrparks, enthält das Konzept eine Strategie zum Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur (Anzahl, Ladeleistung, Verortung), Ansätze zur Etablierung eines stadtweiten (E-)Carsharings, eine Ausarbeitung zu quartiersbezogenen Mobilitätslösungen (Elektromobilität und Sharing-Angebote) sowie kommunikative Themen (Mobilitätsbefragungen, Logo-Erstellung „Besser unterwegs. Schwerin. Nachhaltig.mobil“, Workshops). Auf Basis der verfügbaren Datengrundlage konnten 24 Pkw detailliert untersucht werden. Hiervon befinden sich 13 Fahrzeuge im Pooling, vier Fahrzeuge lassen sich standort- oder nutzungsbedingt nicht in das Pooling integrieren (bspw. Dienstfahrzeuge für Oberbürgermeister und zuständige Dezernenten). Zusätzlich wurden sieben weitere Fahrzeuge untersucht, bei denen es sich um private Pkw handelt, die dienstlich genutzt werden dürfen. Diese wurden in die Analyse einbezogen, um die Integration der hier anfallenden Fahrten in das Pooling zu prüfen. Hierbei wurde auch festgestellt, dass diese Fahrzeuge tlw. bei weitem nicht die laut Dienstanweisung von 1992 erforderliche Jahreslaufleistung erfüllen. Generell lässt sich festhalten, dass alle bis auf zwei der analysierten Fahrzeuge, Tageslaufleistungen und Nutzungsanforderungen aufweisen, die mit am Markt verfügbaren Elektrofahrzeugen elektrifiziert werden können. Die Ergebnisse der Kostenbetrachtungen haben gezeigt, dass die 1:1-Substitution des gesamten Fuhrparks ohne Inanspruchnahme von Förderung, zu jährlichen Mehrkosten von 20-35 % führt. Durch die Nutzung bestehender Förderung können allerdings Kosteneinsparungen in der Größenordnung von 9-12 % im Vergleich zum Bestandsfuhrpark erzielt werden. Dies entspricht bei den gewählten Parametern einer jährlichen Einsparung von etwa 5.000 EUR. Zudem wurde die Umstrukturierung des Fuhrparks vorgeschlagen. Konkret zeigte sich die Auslastung der Poolingeinheit als klar ausbaufähig, weshalb die Fahrten der Privat-PKWs mit dienstlicher Nutzungserlaubnis teilweise auf die Poolingeinheit übertragen werden könnten. In diesem Zuge wurde eine Verkleinerung der Gesamtzahl der Fahrzeuge von 24 auf 18 als machbar aufgezeigt. Ergänzend wäre der Rückgriff auf ein Carsharing zur Deckung von Nachfragespitzen sinnvoll. Ein zentrales Fuhrparkmanagement könnte die unterschiedlichen Fahrzeugbedarfe und -anforderungen monitoren und – in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit externer Anbieter – sukzessive eine kostenoptimierte Fuhrparkgröße und -zusammensetzung einstellen. Selbst unter der konservativen Annahme, dass alle Fahrten der zur Fuhrparkverkleinerung vorgeschlagenen Fahrzeuge durch Carsharing zurückgelegt würden, resultieren jährliche Kosteneinsparungen von ca. 11.000 EUR (21%) Die aus der beschriebenen Fuhrparkelektrifizierung und -umstrukturierung resultierende CO₂-Emissionsreduzierung beträgt bei Nutzung zertifizierten Ökostroms etwa zwei Drittel (von ca. 33 t CO₂/a auf ca. 11 t CO₂/a). Es besteht allerdings darüber hinaus weiterer Optimierungsbedarf im Fuhrpark der Stadtverwaltung. Ein Stellhebel zur Erreichung ökonomischer und/oder ökologischer Einsparungen im Zuge der Fuhrparkelektrifizierung liegt bspw. in der Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen: Hier sollte stets geprüft werden, ob ein Fahrzeug aus einem kleineren Segment für die konkrete Anforderung ebenfalls infrage kommt. Darüber hinaus zeigen sich klare Defizite im Fuhrpark, was die Fahrzeugverwaltung, die -buchung und sogar sicherheits- und haftungsrelevante Aspekte betrifft. Hierzu wurde empfohlen, die genannten Einsparungen für die Realisierung eines zentralen Fuhrparkmanagements zu verwenden. Um die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, ist eine standortspezifisch ausgelegte Ladeinfrastruktur nötig. Hierbei wurde von den Empfehlungen im Konzept abgewichen; die Verwaltung schaffte in ihrer angemieteten Tiefgarage öffentlich zugängliche Ladepunkte, die von den Fuhrparkfahrzeugen mitgenutzt werden. So konnten die Investitionskosten vermieden werden, im Gegenzug fallen höhere Entgelte für den Strom an.
„ Die erforderlichen Voraussetzungen (CO₂-Minderung und Kosteneinsparung) hinsichtlich der Umstrukturierung des Fuhrparks wurden mit dem vorliegenden Konzept erbracht, allerdings ist die Bereitschaft, den Veränderungsprozess einzuleiten, bei den entsprechenden Entscheidungsträgern noch nicht ge-geben. Die durch das Konzept ausgewiesenen Standorte für Ladestationen wurden voll umfänglich genutzt und ausgebaut. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Lan-deshauptstadt dabei, weitere Standorte im öffentlichen Raum auszuweisen, um privaten Dritten die Möglichkeit zu eröffnen, barrierefreie Ladestationen entsprechend dem erarbeiteten Lastenheft aus dem Elektromobilitätkonzept, bereitzustellen. Das Carsharing-Angebot auf öffentlichen Flächen ist derzeitig im Ausschrei-bungsprozess und wird in Kürze in die Vergabe gehen. Das Beispiel der An-kermiete konnte nicht zum Einsatz kommen durch fehlende Partner.“
- Carola Nitz, Leiterin Stabsstelle Klimamanagement und Mobilität
