Die Samariterstiftung ist ein Anbieter sozialer Dienstleistungen in Baden-Württemberg. Als kirchliche Stiftung betreibt sie über 60 Häuser, Einrichtungen und Dienste in der Alten- und Eingliederungshilfe. An mehr als 30 Standorten in neun Landkreisen betreut sie über 5.000 Menschen im Alter, mit Behinderung oder psychischer Erkrankung. Mit dem Ziel, auf breiter Basis Erfahrungen mit der Elektromobilität zu sammeln, wurden mit Unterstützung des Förderprogramms „Sozial & Mobil“ des BMUV die ambulanten Dienste adressiert. Hierbei wurde zentral festgelegt, dass eine Pilotphase mit 15 der insgesamt rund 50 Fahrzeuge der ambulanten Dienste (inklusive Ladepunkten) an sieben Standorten umgesetzt werden soll. Erst nach Umsetzung und positiver Auswertung dieser Pilotphase wird eine strategisch geplante weitere Elektrifizierung der gesamten Fahrzeugflotte der Samariterstiftung erfolgen. Für die 1:1-Substitution der Fahrzeuge wurden lediglich abgeschriebene Fahrzeuge der ambulanten Dienste ausgewählt. Bei einer Analyse des Fuhrparks wurden rund 20 mögliche Fahrzeuge identifiziert, die sich für einen Austausch eigneten, von denen schließlich 15 für die Substitution ausgewählt wurden. Da Fahrzeuge im Einsatz der ambulanten Dienste überwiegend festgelegte Tagesroutinen abfahren, kann das Elektrifizierungspotenzial auf Basis kurzer Fahrtenbuchzeiträume (1-2 Wochen) abgeleitet werden. Nach Festlegung der 15 Fahrzeuge wurde geprüft, welche Elektrofahrzeuge am Markt die Anforderungen an die Tageslaufleistung erfüllen. Über das Förderprogramm Sozial & Mobil wurden Mittel für 15 vollelektrische Kleinfahrzeuge und entsprechende Ladepunkte beantragt. Nach Eingang der Bewilligung konnten die Fahrzeuge bestellt werden und die Errichtung der Ladepunkte konnte geplant werden. Für jeden möglichen Standort wurde geprüft, wie viele Ladepunkte hinsichtlich der Netzauslastung maximal installiert werden können. Dabei wurde gleichzeitig das Ausbaupotenzial (räumlich und am Netzanschluss) untersucht, um eine Entscheidungsgrundlage für spätere Installationen bzw. Priorisierungen zu schaffen. Dies erfolgte im Rahmen von Begehungen, an denen auch ein für Elektromobilität zertifizierter Elektroinstallationsbetrieb teilnahm. Nach dieser Erhebung wurden die 15 Fahrzeuge auf 7 Standorte verteilt. Da die Fördermittel mit dem Umweltbonus kombinierbar waren, ließ sich die Elektrifizierung der Fahrzeuge mit einer klaren Kosteneinsparung realisieren. Der nötige Ladeinfrastrukturausbau, wenngleich gefördert, bedingte signifikante Investitionen, auch vor dem Hintergrund der standortspezifischen Herausforderungen (Tiefgaragen, Schaffung neuer Stellplätze, tlw. Abstimmungen mit Vermietern etc.). Diese Investitionen überstiegen die bewilligten Fördermittel deutlich.
„ Um das Förderprogramm nutzen zu können, war der Projektablauf eher untypisch: Zuerst wurde die Entscheidung gefällt, wie viel E-Fahrzeuge angeschafft werden sollen. Nach der Bewilligung der Förderung erfolgte die Auswahl des Herstellers (smart fortwo) unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen und der Lieferzeiten sowie die Bestellung der Autos. Anschließend fanden die Begehungen der infrage kommenden Standorte statt, um deren Potenzial für die benötigte Ladeinfrastruktur zu prüfen. Erst dann wurden die 15 Fahrzeuge final auf die letztendlich 7 Standorte verteilt. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur verzögerte sich durch Lieferschwierigkeiten. Dadurch konnte auch die Übernahme der E-Fahrzeuge erst später als geplant erfolgen. Insgesamt hätte es die Projektdurchführung erleichtert, wenn zuerst die Begehungen und Untersuchungen der Standorte der ambulanten Dienste erfolgt wären und davon ausgehend die Entscheidung über die Anzahl der E-Fahrzeuge je Standort gefällt worden wäre.“
- Christine West / Referentin des Vorstands
