Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Elektrofahrzeuge gegenüber Verbrennern in der Anschaffung (noch) teurer sind. Wiederum sind die Betriebskosten der Stromer deutlich günstiger. Es ist also eine Frage der Zeit, besser der Laufleistung, wann sich ein Elektrofahrzeug rechnet.

Vor diesem Hintergrund galt es, die Investitionen für Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Netzanschlüsse zu reduzieren. Je geringer die Mehrkosten für die Umstellung auf den E-Antrieb ausfallen, desto früher liegt der Amortisationspunkt. Die Anzahl der Fahrzeuge lässt sich durch eine betriebsinterne Poolbildung um 20% reduzieren. Das interne Carsharing (Fahrzeugpooling) kann auch mit Verbrennerfahrzeugen umgesetzt werden, in Verbindung mit der Elektromobilität ergeben sich allerdings weitere Vorteile. Die Beschäftigten nutzen nicht länger „ihr“ Fahrzeug, und werden dadurch unabhängig vom jeweiligen SOC. Im Projekt Smart eFleets hat die Carano GmbH als Kooperationspartner ein Buchungsportal „Carano Cloud (CCL)“ explizit für Elektrofahrzeuge realisiert. So wird der Reichweitenbedarf und der SOC der Fahrzeuge abgeglichen. Die FahrerInnen erhalten ein Fahrzeug mit garantierter Reichweite. Die erforderlichen Daten aus dem Fahrzeug werden laufend über eine On Board Unit zur Verfügung gestellt. Weiterhin wurden im Projekt elektronische Schlüsselkästen implementiert, so dass ein 24/7-Zugriff auf die Fahrzeuge gewährleistet ist. Die Freigaben für die Fahrzeugschlüssel werden automatisch durch das Buchungsportal CCL gesteuert.


Die Einsparung von 20% der pooltauglichen Fahrzeuge konnte innerhalb der Projektlaufzeit 01.07.2019 bis 31.12.2022 realisiert werden. Ein weiteres Einsparpotential in Höhe von 10% der Poolfahrzeuge wurde durch ein unternehmensübergreifendes Sharing prognostiziert. Die Unternehmen müssen den Fahrzeugbestand somit nicht länger am Spitzenbedarf ausrichten. Für saisonale Mehrbedarfe, die in der Regel in den Unternehmen zu unterschiedlichen Zeiten auftreten, können Fahrzeuge der Partnerunternehmen angemietet werden – und dies mit derselben Buchungsplattform. Der Vorteil in der Buchungssoftware liegt darin, dass nur die Buchungsprozesse abgebildet werden und die relevanten Daten per Schnittstelle den jeweils in den Unternehmen eingesetzten Fuhrparkmanagement-Systemen bereitgestellt werden. Die unzähligen nachgelagerten Schnittstellen ins SAP, Tankkartensystemen, u.v.m. bleiben unberührt, es bedarf keiner Systemanpassungen bei den teilnehmenden Unternehmen. Ein weiteres Ziel im Projekt Smart eFleets war die gemeinsame Nutzung eines Schnellladesystems. Das System sollte die Möglichkeit zur Reservierung bieten, sodass die Nutzungsmöglichkeit auch während der Fahrt zur Ladesäule garantiert bleibt. Die dazugehörenden Flächen wurden mit Parkplatzsensoren ausgestattet, so dass Falschparker schnell identifiziert werden können.

Diese Lademöglichkeiten dienen vornehmlich als Rückfallebene, so dass für die Touren im Bedarfsfall nur eine kurze Unterbrechung nötig wird, diese aber nicht abgebrochen werden müssen. Die DC-Lader im öffentlichen Raum können bislang nicht ohne nennenswerte Einschränkungen bedarfsgerecht genutzt werden. Das schnelle Laden unterwegs gewinnt aber mit der Elektrifizierung von größeren Nutzfahrzeugen an Bedeutung. Ungeachtet dessen halten die Unternehmen an ihren eigenen Standorten Ladepunkte vor, die allerdings nicht im Sharing betrieben werden.Viele Organisationen und Unternehmen wurden in den vergangenen Jahren abgeschreckt, da bei einer Elektrifizierung von kostenintensiven Erhöhungen der Netzanschlussleistung ausgegangen wurde. Die Fahrprofile der im Projekt Smart eFleets vertretenen Fuhrparks wurden über Laufleistungen, Verbräuche und Standzeiten analysiert. So wurden die Anforderungen an ein Lastmanagement ermittelt. Für die Projektbeispiele gilt, dass die erforderlichen Ladeleistungen in unkritischen Zeitbereichen abgerufen werden können. Eine kostspielige Erhöhung der Stromanschlüsse war dank des Lastmanagementsystems nicht erforderlich.

„ Die Herausforderungen für ein gemeinsames Ladepunkte- und Carsharing liegen in der Organisation und rechtlichen Abstimmung – von Zugangsmöglichkeiten bis zur Halterhaftung. Im Projekt wurde deutlich, dass das Sharing nur dadurch umsetzbar war, dass ausnahmslos jeweils landeseigene Unternehmen beteiligt waren. Die Umsetzung wäre für ein Konsortium aus privatwirtschaftlichen Unternehmen gleichermaßen denkbar. Eine Mischung aus öffentlichen und privatwirtschaftlichen Institutionen ist aus rechtlichen Gründen im Hinblick auf den Tatbestand einer Quersubventionierung indes auszuschließen. Die im Projekt entwickelte Software-Anwendung zum Fahrzeuge teilen wird zeitnah als Standardprodukt verfügbar sein.“
- Heinrich Coenen, Leitung Fuhrpark Berliner Verkehrsbetriebe BVG